Wissenschaftlicher Hintergrund

Auswahl der Personengruppe

In dem Gedenkbuch der diakonischen Stiftung Eben-Ezer in Lemgo werden die Biographien von ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern dieser evangelischen Einrichtung vorgestellt. Diese Personen wurden am 8. April 1937 zusammen mit anderen Mitbewohnern Eben-Ezers auf Anordnung des Oberpräsidenten des Provinzialverbandes in Münster offiziell in die Provinzial-Heilanstalt Warstein verlegt.[1]

Mit dieser Verlegung sollten die in Westfalen ansässigen staatlichen Anstalten besser ausgelastet und die Zahlung von Pflegegeldern für auswärtig untergebrachte „Pfleglinge“ eingespart werden; das galt etwa für die in der Einrichtung Eben-Ezer in Lippe versorgten Personen, die außerhalb Lippes geboren worden waren. Mit derartigen Sparmaßnahmen und Verlegungsanordnungen des Provinzialverbandes war im Frühjahr 1937 auch der Wittekindshof bei Bad Oeynhausen konfrontiert worden.[2]

An das tödliche Schicksal im NS-Regime der von Warstein aus verlegten Personen wird auf einer Gedenktafel erinnert, die am 25. November 2012 in der Treise Kapelle in Warstein aufgestellt worden ist.[3] Diese Kapelle wurde als Gedenkstätte und Mahnmal für die Opfer der „Euthanasie“ bereits im November 1985 eingeweiht. Auf besagter Gedenktafel sind insgesamt 1.575 Personen namentlich erwähnt, die alle seit dem 20. September 1940 von Warstein[4] aus in „Zwischenanstalten“ außerhalb Westfalens in insgesamt 15 Transporten verlegt wurden; der letzte dieser Transporte erfolgte am 27. Juli 1943 in die „Tötungsanstalt“ Pfaffenrode in Thüringen.[5]

Zu den seit September 1939 eingeleiteten Maßnahmen der sogenannten T4-Organisation des NS-Regimes gehörte die Verschickung von Meldebögen an alle Anstalten, um diejenigen Personen eintragen zu lassen, für die man den „Gnadentod“ – auch „Euthanasie“ genannt – in nächster Zeit vorsah.[6] Die Namen auf diesen Meldebögen wurden sodann auf Verlegungslisten übertragen, um die auf diesen Listen genannten Personen mit Bussen der ‚Gemeinnützigen Krankentransport GmbH‘ in so genannte „Zwischenanstalten“ zu verbringen.[7] Sie sollten dort solange verwahrt werden, bis sie in eine der sechs „Tötungsanstalten“ wie beispielsweise in die in Hessen befindliche Anstalt Hadamar[8] abtransportiert und dort gezielt zu Tode gebracht werden konnten. Der erste von Warstein ausgehende Transport von Menschen mit Behinderung in besagte „Zwischenanstalten“ erfolgte am 27. Juni 1941.

Unter den ehemaligen Bewohnern der evangelischen Einrichtung Eben-Ezer, an die in dem nun einsehbaren Gedenkbuch erinnert wird, befinden sich allein 21 Personen, die zwischen 1941 und 1944 nachweislich oder höchst wahrscheinlich in der „Tötungsanstalt“ Hadamar entweder direkt durch Einsatz von Kohlenmonoxyd erstickt und damit ermordet[9] oder indirekt durch Medikamenteneinsatz und Reduktion von Nahrungsmitteln zu Tode gebracht wurden.[10] Darüber hinaus wurde eine Person in der „Tötungsanstalt“ Pfafferode noch im Frühjahr 1945 durch gezielten Nahrungsentzug ermordet.[11] Hingegen starben 10 dieser Personen bereits in einer der drei in Hessen liegenden „Zwischenanstalten“ Herborn, Eichberg und Weilmünster, ohne dass in jedem Fall die Todesursache überliefert ist. Bei 3 Personen verliert sich ihre Spur in den herangezogenen Quellen, so dass ihr weiteres Schicksal noch nicht erschlossen werden konnte. Eine dieser Personen starb schon knapp zwei Jahre nach ihrer Ankunft in Warstein.[12] Daher ist ihre Biographie in dem Gedenkbuch aufgenommen worden, stellvertretend für elf weitere Personen, die ebenfalls 1937 von Eben-Ezer verlegt worden waren und bald in Warstein verstarben.[13] Hingegen hat nur eine der Personen die Verlegungen und die Aufenthalte in den Anstalten während des NS-Regimes nachweislich überlebt.

Informationsgrundlage der Biographien

Für die Erstellung und Ausarbeitung der Biographien wurden unterschiedliche Quellen in Anspruch genommen, die sich an verschiedenen Orten befinden. Die für eine jede biographische Darstellung herangezogenen Quellen werden am Ende jeder Biographie in einem gesonderten Abschnitt ausdrücklich ausgewiesen.

Den wichtigsten Quellentyp für die vorliegende biographische Ausarbeitung bilden die Bewohner- und Krankenakten einer Einrichtung. In dem hier relevanten Zeitraum sind beide personenspezifische Aktensorten zusammen abgelegt, so dass sie eine Verwaltungsakte bilden.[14] So ist von jeder der in dem Gedenkbuch vorgestellten Personen eine solche kombinierte Verwaltungsakte in der Überlieferung der diakonischen Stiftung Eben-Ezer in Lemgo erhalten, sei es als bereits archivarisch verzeichnete Akte, die im Stiftungsarchiv (= AEE) deponiert ist, sei es als noch nicht verzeichnete Akte, die sich daher weiterhin in der Altregistratur dieser Stiftung befindet. Bei sechs Personen (H. Degener, E. Dreier, A. Loos, E. Nabereit, J. Nieland, W. Zumbansen) sind ähnlich geführte und angelegte Verwaltungsakten von der diakonischen Einrichtung Wittekindshof bei Bad Oeynhausen genutzt worden, denn besagte Personen waren vor ihrer Aufnahme in Eben-Ezer zunächst auf dem Wittekindshof untergebracht. Der beim Wittekindshof beschäftigte Archivar Manfred Spehr hat Auszüge aus den Verwaltungsakten dieser Personen zur Verfügung gestellt. Zudem konnten für drei Personen (G. Gronenberg, K. Hasenpflug, K. Uhle) vergleichbare bewohnerbezogene Verwaltungsakten in der Gedenkstätte Hadamar von dem Sonderpädagogen und Privatforscher Heinrich Bax ermittelt werden, der sich selbst derzeit mit Vorgängen der Zwangssterilisation in Lippe befasst. Für die Zwecke dieses Gedenkbuches hat er Auszüge aus den Akten der Gedenkstätte Hadamar zugänglich gemacht.

Neben den erwähnten Bewohner- und Krankenakten sind die bereits archivarisch verzeichneten älteren Aufnahme- und Entlassbücher der diakonischen Stiftung Eben-Ezer in Anspruch genommen worden.[15] Diese Bücher enthalten für jede offiziell als „Pflegling“ aufgenommene Person elementare Informationen; sie betreffen den Namen, den Geburtstag, den Geburtsort, die Konfession, den Beruf des Vaters, die Art der Behinderung oder der Erkrankung, das Aufnahme- und das Entlassdatum, den Ort der Verlegung und gegebenenfalls die wiederholte Aufnahme. Solche relativ zuverlässig gesicherten biographischen Eckdaten bilden die Grundlage für die Erarbeitung einer Biographie. Darüber hinaus gewährleisten sie auch die Überprüfung von Informationen etwa zur räumlichen und sozialen Herkunft einer Person oder zu ihrem Bekenntnisstand, die mit Informationen abgeglichen werden können, die zumeist auch in einer Bewohnerakte zu finden sind.

Für die Erstellung des Lebenslaufs der in diesem Gedenkbuch berücksichtigten Personen sind zudem Informationen aus den Archiven des Landschaftsverbandes Westfalen (= LWL) in Münster und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (= LWV) in Kassel von ausschlaggebender Bedeutung. Denn in diesen Archiven ist nicht nur ein Teil der Überlieferung von Anstalten wie Warstein, von „Zwischenanstalten“ wie etwa Herborn und von manchen „Tötungsanstalten“ des NS-Regimes in Hessen und Westfalen deponiert, sondern in besagten Archiven befinden sich auch inzwischen angelegte und einsehbare Datenbanken, in die Informationen über Opfer des NS-Regimes eingetragen worden sind und weiterhin eingetragen werden. Aus eigener Initiative hat der Privatforscher Heinrich Bax diese Datenbanken in Münster und Kassel mehrfach konsultiert, um das weitere Schicksal der am 8. April 1937 von der evangelischen Stiftung Eben-Ezer in Lemgo in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Warstein verlegten 64 Personen nachvollziehen zu können. Die von ihm für jede Person ermittelten Informationen hat er darüber hinaus tabellarisch zusammengestellt und für die Zwecke dieses Gedenkbuches zur Verfügung gestellt. Erst auf dieser gesicherten Datengrundlage ist die Erstellung und Ausarbeitung der in dem Gedenkbuch erstellten Biographien letztlich möglich geworden. Für diese und andere Hilfestellungen gilt Heinrich Bax besonderer Dank. Zu danken ist ebenfalls Manfred Spehr, dem Archivar vom Wittekindshof, der – wie bereits erläutert – Informationen aus mehreren Bewohnerakten zugänglich gemacht hat. Schließlich ist auch Manfred Monzlinger aus Warstein Dank zu sagen, der auf Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe mit der Psychiatriegeschichte insbesondere der Einrichtung Warstein befasst ist; bei einigen Biographien des Gedenkbuches hat er noch fehlende zentrale Lebensdaten recherchiert und sie übermittelt.    

Für 17 der Personen konnten Photographien in den Bewohnerakten der diakonischen Stiftung Eben-Ezer in Lemgo und in den Bewohnerakten der Gedenkstätte Hadamar ermittelt werden; im Fall der Überlieferung Eben-Ezers lassen sich diese Aufnahmen auf die Jahre 1935 und 1937 datieren. Bei der Wiedergabe dieser Photographien in dem Gedenkbuch wurde vor allem darauf geachtet, dass sie Porträtcharakter aufweisen.

Anliegen dieses Gedenkbuches

Der Vorstand der diakonischen Stiftung Eben-Ezer hat sich nunmehr zu der Erstellung und Veröffentlichung dieses Gedenkbuches entschlossen, nachdem in den letzten Jahren bisher nur schemenhaft oder noch nicht bekannte Vorgänge und Konstellationen in Eben-Ezer während des NS-Zeit ermittelt, erschlossen und teilweise bereits veröffentlicht worden sind.

Das gilt zum einen für verschieden gelagerte Recherchen und Forschungen, die der 2012 erschienenen Festschrift zum 150. Jubiläum der Einrichtung zugrunde liegen,[16] zum anderen für biographische Studien von Heinrich Bax zu ehemaligen Bewohnern Eben-Ezers, die auf Veranlassung von Verantwortlichen dieser Einrichtung in den 1930er Jahren sterilisiert wurden.[17]

Auf der Grundlage dieser Untersuchungen ist gegenwärtig festzustellen, dass in personellen Angelegenheiten und bei administrativen Entscheidungen der Einrichtung,[18] aber auch in ihren pädagogischen, pflegerischen und medizinischen Kernbereichen[19] eine bemerkenswert enge Zusammenarbeit mit dem NS-Regime erkennbar geworden ist, die teilweise zu beunruhigenden Vermutungen Anlass gegeben haben und weiterhin geben.[20] Alle diese Zusammenhänge waren bisher – wenn überhaupt – nur in Ansätzen und in wenigen Hinsichten – so insbesondere die 82 Anträge auf Sterilisation betreffend[21] – erschlossen und bekannt gemacht worden. Eine Schlüsselrolle bei diesen und anderen Vorgängen in Eben-Ezer spielten neben dem 1929 als Anstaltsarzt eingestellten Neurologen Dr. Max Fiebig, der in den Biographien dieses Gedenkbuches wiederholt in seiner Funktion als Anstaltsarzt erwähnt wird, [22] der Sonderpädagoge Herbert Müller, der zu Beginn der 1930er Jahre die Leitung der Anstaltsschule übernahm und in der Regel die Intelligenztests durchführte.[23] Immerhin hat Berend Groeneveld bereits 1987 in seinem Beitrag für die Festschrift zum 125. Jubiläum der Einrichtung mit Blick auf das weitere Schicksal der am 8. April 1937 nach Warstein verlegten Bewohner eine beunruhigende Vermutung in folgenden Worten angedeutet: „Von den nach Warstein verbrachten Pfleglingen muß leider berichtet werden, daß einige in die zwischen dem 27.6.1941 und 26.7.1943 erfolgten „Euthanasie“-Verlegungen einbezogen worden sind. So liegt der finstere Schatten jener Mordaktion am Ende auch auf der Anstalt Eben-Ezer.“[24]

Mit der Veröffentlichung dieses Gedenkbuches stellt sich der Vorstand der Stiftung Eben-Ezer seiner historischen und christlichen Verantwortung gegenüber den Personen, die ihren Vorgängern – das betrifft in erster Linie die beiden Anstaltsleiter Heinrich Diehl (1919-1939) und Herbert Müller (1939-1969) – anvertraut worden waren. Den seinerzeit als „Pfleglinge“ bezeichneten Bewohnerinnen und Bewohnern wurde mit oder ohne Wissen der Verantwortlichen in Eben-Ezer wiederholt Leid zugefügt, manche von ihnen wurden später direkt ermordet (Vergasung) oder indirekt zu Tode gebracht (Verhungern, Medikamenteneinsatz). Dabei haben die Verantwortlichen Eben-Ezers die Menschen verachtenden Maßnahmen des NS-Regimes nicht nur – wie bisher zumeist angenommen – lediglich hingenommen oder geduldet, sondern sie haben sie zuweilen gebilligt, manchmal verschleiert und gelegentlich sogar auch unterstützt. Anhaltspunkte für solche Einschätzungen finden sich zum einen in vereinzelten Stellungnahmen aus der Feder von Anstaltsleitern und Vorstandsvertretern, die in der Festschrift 2012 zitiert worden sind.[25] Zum anderen wird in der Korrespondenz zwischen Verantwortlichen und manchen Angehörigen von Bewohnern erkennbar, dass einige Eltern die Verlegung ihrer Kinder nach Warstein im Frühjahr 1937 geradezu als ein Zeichen zukünftigen Unheils zu interpretieren geneigt waren. Hingegen glaubten die Anstaltsleiter Heinrich Diehl und Herbert Müller, diese Verlegung lediglich als eine administrative Maßnahme einschätzen zu können, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt für sie alles andere als selbstverständlich war.[26]

Diese bemerkenswerte Diskrepanz in der Beurteilung der Verlegung nach Warstein im Frühjahr 1937 zwischen Angehörigen, Bewohnern und Anstaltsleitern lässt sich insbesondere an der Korrespondenz beobachten, die in den Biographien zu Paula Haberkorn und Karoline Uhle zitiert wird. So vermittelt etwa der Brief, den die Mutter von Paula Haberkorn an den damaligen Anstaltsleiter Heinrich Diehl am 25. März 1937 schrieb, unverkennbar den Eindruck, dass sie in Anbetracht der angekündigten Verlegung ihrer Tochter nach Warstein am 8. April 1937 über die Konsequenzen dieser Verlegung höchst beunruhigt war und daher um das Schicksal ihrer Tochter bangte. Dass diese Verlegung auch unter den Bewohnern Eben-Ezers erhebliche Irritationen ausgelöst und ihre Ängste gesteigert haben muss, lässt sich einer Stellungnahme des ehemaligen Bewohners Hans Heissenberg entnehmen. Rückblickend hat er in einem Interview am 1. Dezember 2008 festgestellt, „dass er seit 1937 ständig Angst“ gehabt habe, „dass es mir an den Kragen geht. Immer wieder sind Behinderte abgeholt worden. Wir haben beobachtet, dass sie nicht wiederkamen.“[27]

Das nunmehr allgemein einsehbare Gedenkbuch soll an alle diese Vorgänge und vor allem an den zumeist gewaltsamen Tod der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung Eben-Ezer erinnern, deren Biographie für dieses Gedenkbuch erstellt wurde. Das Gedenkbuch wird zukünftig eine prominente Rolle in der Erinnerungskultur Eben-Ezers einnehmen. Zu diesem Zweck werden die Namen zum einen auf einer Stele eingetragen, die vor der Kapelle ‚Zum guten Hirten‘ in Alt-Eben-Ezer aufgestellt werden wird, zum anderen werden sie auf einer Tafel notiert, die im Kirchlichen Zentrum von Neu-Eben-Ezer untergebracht werden soll. Mit allen diesen Formen der Namensnennung ist auch das Anliegen verbunden, für jede Person einen Paten zu finden, der sich bereit erklärt, die Erinnerung an das Schicksal einer Person aufrecht zu erhalten und somit zur Erinnerungskultur der Einrichtung aktiv beizutragen. Für 8 Personen haben Mitbürger bereits die Patenschaft übernommen; es handelt sich um die ehemaligen Bewohner F. Biernat, G. Gronenberg, L. Gruber, Fr. Gryczan, K. Hasenpflug, M. Mahlke, Fr. Müller und W. Zumbansen. Für die verbleibenden Personen übernimmt die Einrichtung Eben-Ezer selbst die Patenschaft.

Das Gedenkbuch als eine besondere Textgattung der Geschichtsschreibung

Die relativ neue historiographische Gattung des Gedenkbuches entstand im Rahmen von Bemühungen des Bundesarchivs Koblenz, die NS-Judenverfolgung in Deutschland möglichst umfassend zu dokumentieren, wobei man sich anfänglich an der Gedenkstätte Yad Vashem in Israel orientierte.[28]

Nach 25 Jahre dauernden Vorbereitungen veröffentlichte das Bundesarchiv 1986 das erste Gedenkbuch mit ca. 128.000 Namen jüdischer Bürger im klassischen Buchformat in zwei Bänden mit Erläuterungen,[29] 2006 erfolgte eine zweite, um 21.600 Namen erweiterte Auflage ebenfalls in Buchform in fünf Bänden;[30] die jüngere Version steht inzwischen auch als Onlineversion zur Verfügung. Diese besondere Form der Geschichtsschreibung und des Gedenkens haben mittlerweile zahlreiche Gedenkstätten, Wohlfahrtseinrichtungen und Städte aufgegriffen. Dabei werden die von ihnen veranlassten Gedenkbücher immer häufiger auf der Homepage im Internet veröffentlicht, wenn auch weiterhin Gedenkbücher im klassischen Buchformat erscheinen, so etwa 2001 das Gedenkbuch der Stadt Detmold.[31]

Als historiographische Gattung weist das Gedenkbuch eine gewisse Variationsbreite an biographischen Darstellungsweisen auf, die nicht zuletzt mit den verschiedenen Funktionen von Gedenkbüchern zusammenhängen. Gemeinsam sind diesen Varianten bestimmte biographische Basisinformationen, die zu jeder Person angegeben werden: Vor- und Nachname, Wohn- oder Geburtsort, Geburts- und Todesdatum, Verfolgungsschicksal. Die vom Bundesarchiv in Koblenz herausgegebenen Gedenkbücher erfüllen vor allem den Zweck, möglichst alle Opfer jüdischen Glaubens des NS-Regimes namentlich mit den genannten biographischen Eckdaten aufzuführen, um vor allem Angehörigen, aber auch Verbänden, Wohlfahrtseinrichtungen und gegebenenfalls Behörden einen gesicherten Anhalts- und Anknüpfungspunkt für weitere Recherchen zum Schicksal der ermittelten Personen zu bieten. In Anbetracht der hohen Opferzahlen weisen solche staatlich veranlassten offiziellen Gedenkbücher keine biographischen Darstellungen im eigentlichen Wortsinn auf, sondern sie können nur zu entsprechenden Recherchen und Darstellungen motivieren.

Bei Gedenkbüchern einer Wohlfahrteinrichtung wie der diakonischen Stiftung Eben-Ezer in Lemgo oder einer Stadt wie etwa Detmold wird im Vergleich zu den Gedenkbüchern des Bundesarchivs eine mehr oder weniger begrenzte Anzahl Personen erschlossen, an die erinnert werden soll. Daher werden im Vorfeld eines solchen speziellen Gedenkbuches in der Regel mehr oder weniger intensive Recherchen unternommen. Bei guter Quellenlage lässt sich eine biographische Darstellung von zahlreichen, wenn auch nicht von allen betroffenen Personen erarbeiten. Denn historische Informationen über Personen liegen in der Regel in unterschiedlicher Dichte vor, weil die schriftliche Überlieferung mehr oder weniger große Lücken in der Chronologie eines Lebenslaufs aufweist.

Im Fall des nun vorliegenden Gedenkbuches der Stiftung Eben-Ezer handelt es sich um das Ergebnis intensiver biographischer Forschungen zu ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Einrichtung, die am 8. April 1937 zusammen mit anderen Mitbewohnern in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Warstein verlegt wurden. Die Beschränkung der Recherchen auf Personen lässt sich letztlich nur pragmatisch begründen, denn dem ethischen Prinzip des Gedenkens zufolge ist für jede und jeden der an besagtem Tag verlegten 64 Bewohnerinnen und Bewohner eine solche Recherche erforderlich und geboten. Demzufolge ist eine exemplarische Betrachtungs- und Darstellungsweise im Rahmen eines Gedenkbuches ausgeschlossen.

In Anbetracht dieser erheblichen Herausforderung weist das vorliegende Gedenkbuch der diakonischen Stiftung Eben-Ezer unverkennbar einen stark provisorischen Charakter auf. Um diesen provisorischen Zustand abzubauen, bedarf es in naher Zukunft weiterer biographischer Studien über eine gegenwärtig noch nicht zu beziffernde Anzahl ehemaliger Bewohner der Einrichtung, die dem NS-Regime zum Opfer gefallen waren oder währenddessen unzweifelhaft Leid und Unrecht erfuhren, so beispielsweise diejenigen, die zwangssterilisiert wurden. Um solche biographischen Recherchen zukünftig zu erleichtern, wird dieses Gedenkbuch auf der Homepage der Einrichtung Eben-Ezer veröffentlicht. Auf diesem vergleichsweise leicht zugänglichen Weg sollen verschiedene Interessengruppen zur Mitarbeit und auch zur Zusammenarbeit an der Erinnerungskultur dieser Stiftung motiviert werden.

Darstellungsweise der Biographien

Bei der Gestaltung und Darstellung der in dem Gedenkbuch vorgelegten Biographien ist darauf geachtet worden, ein genaues und für jede Person charakteristisches Porträt zu erarbeiten, insofern es die Quellenlage erlaubt, damit sie in ihrer Individualität möglichst differenziert und auch anschaulich dem Leser vor Augen tritt; dabei sollen die in 17 Biographien einbezogenen Photographien die individuelle Darstellungsweise unterstützen.

Um diesen Anspruch möglichst weitgehend realisieren zu können, sind auch Hintergrundinformationen zur Familie und insbesondere zu den Geschwistern berücksichtigt worden. Eine solche auf Individualität der beschriebenen Personen achtende Darstellungsweise ist schon allein deshalb geboten, weil die bürokratisch diskriminierenden und Menschen verachtenden Mechanismen und Beurteilungsmaßstäbe des NS-Regimes – das gilt vor allem für die T4-Aktionen – gerade auf Entindividualisierung bestimmter Menschengruppen zielten, so etwa gegenüber Menschen mit Behinderung und mit Verhaltensauffälligkeiten.

Darüber hinaus ist in den Biographien auf die Pflege, die Versorgung und die Unterrichtung einer jeden Person und auf ihren Einsatz in verschiedenen Beschäftigungsfeldern der Einrichtung Eben-Ezer geachtet worden, um auf reale und auch auf potentielle Eigenschaften der Personen und auf die Umstände ihrer Behandlung in diesem institutionellen Rahmen aufmerksam zu machen. Dabei werden gelegentlich Stellungnahmen des Pflegepersonals, des Sonderpädagogen Herbert Müller und des Anstaltsarztes Dr. Max Fiebig zitiert, um ihre zeitspezifischen und gegebenenfalls ihre subjektiven Wahrnehmungsweisen und Beurteilungsmaßstäbe zu dokumentieren. Alle wörtlich aufgegriffenen Stellungnahmen sind kursiv gesetzt, um sie von der biographischen Darstellung im engeren Sinn deutlich sichtbar unterscheidbar zu machen.

Die generelle Einbeziehung von Angehörigen in die biographische Darstellung der ausgewählten Personen dient nicht nur dem Zweck der Veranschaulichung ihrer familiären Verhältnisse, sondern auch dem Zweck der Erhellung des schicksalshaften Ausmaßes der administrativ eingeleiteten Vorgänge. Denn mitunter waren auch die Geschwister von den selektiven und tödlichen Maßnahmen des NS-Regimes betroffen, das geben die Biographien zu Lydia Gruber, zu Anna und Frieda Loos sowie zu Auguste, Lydia und Ruth Pinkel zu erkennen. Darüber hinaus kann durch Einbeziehung des Schicksals von Geschwistern auf die wenigen Überlebenschancen von behinderten Menschen im NS-Regime, insofern sie in einer Anstalt untergebracht waren, aufmerksam gemacht werden. Solche Chancen standen zumeist mit der Unterbringung in Familienpflege im Zusammenhang; von solchen Konstellationen wird in den Biographien zu Lydia Gruber, Karoline Hasenpflug und Karoline Uhle berichtet.

Erst vor diesem Hintergrund wird das ganze Ausmaß der schicksalhaften Bedeutung der Entscheidung des Anstaltsarztes Dr. Max Fiebig offensichtlich, ob er jemanden sterilisieren ließ oder nicht. Denn in der Regel war die Bedingung für die Unterbringung eines jugendlichen Bewohners von Eben-Ezer in Familienpflege – also in einer Familie außerhalb der Einrichtung – davon abhängig, dass der Bewohner oder die Bewohnerin zuvor sterilisiert worden war. Älteren und besonders pflegebedürftigen Personen blieben selbst dieser Ausweg und diese Überlebenschance verschlossen, das lässt sich beispielsweise den Biographien zu Gustav Edelhoff, Gustav Gronenberg und Julius Kissing entnehmen. Eine andere Überlebenschance bestand darin, dass eine Person wieder bei ihren Eltern oder Verwandten untergebracht wurde. Hierüber entschieden der Anstaltsleiter und der Anstaltsarzt. Ihre Entscheidung fiel beispielsweise bei Friedrich Biernat, Gustav Edelhoff, Friedrich Gallinn und Karoline Uhle negativ, hingegen bei Ernst Nabereit, Johannes Nieland und Gertrud Ochmann – zumindest vorübergehend – positiv aus. Bei der einen Personen, die den Aufenthalt in den „Zwischenstationen“ während des NS-Regimes sogar überlebte, – das gilt für Amalie Hürter – , lassen sich die genauen Umstände für ihr Überleben leider nicht mehr ermitteln. Wahrscheinlich wurde sie in den Anstalten als „nützliche“ bzw. als „produktive“ Arbeiterin eingeschätzt und sollte zur Aufrechterhaltung des Anstaltsbetriebes beitragen, so dass ihr eine bessere Ernährung, Pflege und medizinische Versorgung zu teil geworden sein dürfte.

Die mit der administrativen Maßnahme der Verlegung während des NS-Regimes verbundene Dramatik und die durch sie ausgelösten Ängste bei Bewohnern und ihren Angehörigen lassen sich manchen Eintragungen in den Bewohnerakten entnehmen und vor allem an manchem Briefwechsel mit den Angehörigen ablesen, als sie sich nach dem Gesundheitszustand und nach dem Verbleib ihres Familienmitgliedes bei der Anstaltsleitung von Eben-Ezer und bei der Oberschwester Alwine Wittmer erkundigten; das gilt insbesondere für den Brief vom 25. März 1937, den die Mutter von Paula Haberkorn an den Anstaltsleiter Heinrich Diehl adressierte. Auf eine solche Korrespondenz wird auch in den Biographien zu Friedrich Biernat, Helene Dufke, Lydia Gruber, Frieda Loos, Wilhelm Nolting, Auguste, Lydia und Ruth Pinkel sowie Karoline Uhle Bezug genommen; die zitierten Stellungnahmen der Angehörigen sind ebenfalls kursiv gesetzt.

Aus manchem Brief in der Korrespondenz geht zudem hervor, dass die Angehörigen über das tödliche Schicksal ihrer Familienangehörigen in den „Zwischenanstalten“ und in den „Tötungsanstalten“, die infolge der T4-Aktionen seit September 1939 eingerichtet wurden, offenbar gezielt in die Irre geführt und daher vorsätzlich getäuscht wurden; über diese Strategie des NS-Regimes besteht in der Forschung seit gut zwanzig Jahren Konsens.[32] An dieser Irreführung und Täuschung beteiligten sich allerdings nicht nur zuständige Behörden, sondern auch Anstalten, worüber die Briefe der Mutter von Auguste, Lydia und Ruth Pinkel beredt Zeugnis ablegen, die in den hier vorgestellten Biographien erwähnt werden. Die Mutter wurde über das Sterbedatum, die Todesursache und den Sterbeort von zwei ihrer Töchter nachweislich getäuscht.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand beteiligten sich die Verantwortlichen der diakonischen Einrichtung Eben-Ezer im Zusammenhang von Verlegungen nicht unmittelbar an der Täuschung und Irreführung von Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner. Aber ihre auffallend nüchtern gehaltene Korrespondenz mit den irritierten und besorgten Eltern und ihre bemerkenswert bürokratisch anmutende Zurückweisung jeder Verantwortung im Rahmen der Verlegung im Frühjahr 1937 nach Warstein werfen doch mehrere Fragen nach ihrem Wissen über das Ziel und den Zweck derartiger Vorgänge im NS-Regime auf. Immerhin hatte sich der Vorstand erst wenige Monate zuvor gegen den massiven Protest der westfälischen Ärztekammer und des Reichsstatthalters in Lippe entschlossen, den Anstaltsarzt Dr. Max Fiebig fristlos zu entlassen, weil er eine schwangere Frau sterilisieren lassen wollte und sich dabei zu eugenischen, rassistischen und antievangelischen Positionen bekannt hatte.[33]  

Die erwähnten Verschleierungsstrategien betrafen selbstverständlich gerade auch die offiziellen Angaben zur Todesursache, insofern sie überhaupt in den Akten notiert und den Angehörigen mitgeteilt wurde. Denn die Ursache des Todes von Willy Diehl, Emilie Dreier, Lydia Gruber, Elisabeth Jaschinski, Frieda Loos, Gertrud Ochmann und Wilhelmine Zumbansen konnte bisher nicht ermittelt werden und sie wird sich wahrscheinlich auch zukünftig – mangels Quellen – nicht mehr ermitteln lassen. Einen besonders eklatanten Vorgang stellen die Todesfälle in der „Tötungsanstalt“ Hadamar 1941 dar, denn 17 Personen, deren Biographie in diesem Gedenkbuch vorgestellt werden, starben in diesem Jahr in besagter Anstalt. Aus der Forschung an der Gedenkstätte Hadamar ist bekannt, dass alle 1941 aufgenommenen Personen kurz nach ihrer Ankunft unter dem Einsatz von Kohlenmonoxyd erstickt und damit in Hadamar ermordet wurden; diese Tötungsweise wurde dort zwischen Januar 1940 und August 1941 praktiziert.[34] Dieser furchtbaren Erkenntnis wird bei der Erläuterung der Todesumstände der in diesem Gedenkbuch erinnerten Personen uneingeschränkt gefolgt, auch wenn gerade diese Todesursache in den Akten durchgehend verschwiegen wurde. Bei den anderen vier Personen, die in Hadamar nach 1941 verstarben, wurde die Todesursache mit Ausnahme von Albert Engelhardt offiziell registriert, so dass sie auch in kursiv gesetzten Buchstaben zitiert wird. Da davon ausgegangen werden muss, dass auch die nach 1941 in Hadamar aufgenommenen Personen infolge menschlicher Einwirkung starben, ist die Formulierung „zu Tode gebracht“ gewählt worden. Bei einer Person konnte inzwischen nachgewiesen, dass sie in der „Tötungsanstalt“ Pfafferode durch gezielten Nahrungsentzug im Frühjahr 1945 zu Tode gebracht wurde, denn sie starb offiziell an Marasmus, also an Proteinmangel. Von den zehn Personen, die bereits in einer der drei „Zwischenanstalten“ Eichberg, Herborn und Weilmünster starben, wurde bei drei Personen die Todesursache nachweislich registriert, während bei sieben von ihnen solche Angaben bisher nicht ermittelt werden konnten. Eine Person – nämlich Lydia Pinkel – starb relativ bald nach ihrer Verlegung bereits in der Heil- und Pflegeanstalt Warstein, deren Todesursache überliefert ist. Alle in den Akten notierten Todesursachen sind in den Biographien zitiert und daher kursiv gesetzt worden.

Formaler Aufbau der Biographien

Die Biographien sind nach einem einheitlichen Muster gestaltet und folgen der Chronologie des Lebenslaufes einer Person.

Die meisten Biographien sind in drei Abschnitte untergliedert. Davon weichen die biographischen Darstellungen ab, in denen auch auf den Briefwechsel zwischen den Angehörigen und den Anstaltsleitern Heinrich Diehl und Herbert Müller oder der Oberschwester Alwine Wittmer zurückgegriffen werden kann, weil die Korrespondenz in einigen Bewohnerakten erhalten ist. Aspekte dieses Briefwechsels sind in einem vierten Abschnitt aufgenommen worden. Abgesehen davon schließt jede Biographie mit konkreten Angaben zu den genutzten Archivalien und anderen Quellensorten wie etwa Datenbanken; diese Informationen werden in einem deutlich von der biographischen Darstellung abgesetzten eigenen Abschnitt angezeigt, der eingangs mit dem Stichwort „Quelle“ optisch hervorgehoben ist.

Gemäß dieser Untergliederung der Biographien umfasst der erste Abschnitt den Zeitraum von der Geburt einer Person bis zu ihrer Aufnahme in der Einrichtung Eben-Ezer in Lemgo. Der zweite Abschnitt ist ganz den Vorgängen in dieser Einrichtung und den Entscheidungen von verantwortlichen Personen gewidmet. Der dritte Abschnitt setzt ein mit der Verlegung einer Person in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Warstein Anfang März 1937 und endet entweder mit Angaben über die Umstände ihres Todes oder mit dem Hinweis auf ihre letzten Spuren in der Überlieferung einer Anstalt. Der vierte und letzte Abschnitt berücksichtigt – wie erläutert – die gelegentlich in den Bewohnerakten noch vorhandene Korrespondenz zwischen Angehörigen und Verantwortlichen der Einrichtung Eben-Ezer nach dem Frühjahr 1937.

Bemerkenswerte Aspekte in den biographischen Darstellungen

Manche Biographien weisen besondere Informationen auf und enthalten wichtige Hinweise, die über das geschilderte einzelne Schicksal hinausgreifen.

So gibt die erhaltene Korrespondenz in den Bewohnerakten von Frieda Loos und Lydia Pinkel darüber Aufschluss, dass die am 8. April 1937 in die Anstalt Warstein verlegten 64 ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung Eben-Ezer offenbar von Anfang an in einem Gebäude zusammen untergebracht waren und dies offenbar noch Ende Juni 1939 der Fall war. Denn gut zwei Jahre nach der Verlegung besuchte die Mutter von Lydia Pinkel ihre Tochter in diesem Haus in Warstein. Dass sie bei dieser Gelegenheit von vielen ehemaligen Bewohnern Eben-Ezers erkannt wurde, gibt ein bemerkenswertes Gruppenbewusstsein unter ihnen zu erkennen. Abgesehen davon lässt sich der Stellungnahme des Anstaltsleiters Heinrich Diehl vom 13. April 1937, die in der Biographie von Frieda Loos zitiert wird, entnehmen, dass die 64 ehemaligen Bewohner Eben-Ezers in dem Gebäude in Warstein von katholischen Schwestern versorgt wurden.

Neben diesen aufschlussreichen Aspekten zu den Lebensumständen in Warstein für die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner Eben-Ezers enthalten die Biographien zu Gustav Edelhoff und zu Karoline Uhle jeweils Hinweise auf zwei von neun in Westfalen während des NS-Regimes eingerichtete Erbgesundheitsgerichte, die sich in Arnsberg (K. Uhle) und in Hamm (G. Edelhoff) befanden. Diese Befunde sind insofern besonders bemerkenswert und aufschlussreich, weil bisher in der Forschung über Eben-Ezer während des NS-Regimes zumeist davon ausgegangen worden ist, dass die beim Erbgesundheitsgericht in Detmold registrierten 82 Anträge auf Sterilisation, die von der Einrichtung Eben-Ezer veranlasst wurden, alle Sterilisationsfälle dieser Einrichtung während des Nationalsozialismus umfassen würden.[35] Dass diese erste Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit fehlgehen dürfte, ist bereits 2012 in der Festschrift zum 150. Jubiläum von Eben-Ezer immerhin zu Bedenken gegeben worden.[36] Für derartige Bedenken liegen nunmehr in zwei Biographien dieses Gedenkbuches auch konkrete Anhaltspunkte vor. Sie geben zu der Vermutung Anlass, dass die Verantwortlichen in Eben-Ezer aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich mehr Anträge auf Sterilisation gestellt haben dürften als die bisher bekannte Anzahl von 82 derartige Veranlassungen.

Frank Konersmann

Quellen

[1] Erste Informationen zu diesem Vorgang in: Berend Groeneveld, Eben-Ezer in der Zeit vor und während der Herrschaft des Nationalsozialismus (1928-1945), in: Inge Bauer / Klaus Berger / Berend Groeneveld / Joachim P. Walter (Hrsg.), 125 Jahre Stiftung Eben-Ezer, Lemgo 1987, S. 95-182, hier 165f., und in: Frank Konersmann, Für ein Leben in Vielfalt. Historische Einblicke und Einsichten in 150 Jahre Stiftung Eben-Ezer (1862-2012), Bielefeld 2012, S. 177f.

[2] Vgl. Hans-Walter Schmuhl / Ulrike Winkler, „Der das Schreien der jungen Raben nicht überhört.“ Der Wittekindshof – eine Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung, 1887 bis 2012, Bielefeld 2012, S. 306f.

[3] Darüber informiert Helmut S. Ullrich, Vorwort, in: LWL-Klinik Warstein (Hrsg.), „…, dass diese Kliniken zu unserer Stadt gehören …“. Beiträge zu den „Euthanasie“-Gedenkfeiern in Warstein 1984 bis 2012, Warstein 2013, S. 4-5, hier 5.

[4] Dieser erste Transport galt ausschließlich Menschen jüdischen Glaubens, von denen 21 Personen am 20. September 1940 nach Wunstorf verbracht und schon bald am 27. September 1940 nach Brandenburg verlegt wurden, um dort getötet zu werden. Diese Auskunft stammt von Helmut Monzlinger, der für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Warstein tätig ist.

[5] Nach Einschätzung Heinz Faulstichs ist auch die vormalige Landesheilanstalt Pfafferode als eine „Tötungsanstalt“ einzuschätzen nicht zuletzt wegen der von ihm ermittelten „hohen Sterblichkeit“ in dieser Anstalt seit 1942. Vgl. Heinz Faulstich, Hungersterben in der Psychiatrie 1914 – 1949. Mit einer Topographie der NS-Psychiatrie, Freiburg 1998, S. 518-521.

[6] Über diese Vorgänge informiert anhand von Dokumenten Ernst Klee (Hrsg.), Dokumente zur „Euthanasie“, Frankfurt Main 1985, S. 92-104. Eine einschlägige geschichtswissenschaftliche Einordnung und Deutung dieser administrativen Maßnahmen hat Hans-Walter Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung ‚lebensunwerten Lebens‘, 1890-1945, Göttingen 1987, S. 190-214, vorgelegt.

[7] Dieses vom NS-Regime gegründete Transportunternehmen wird in der Biographie über Ruth Pinkel, die in diesem Gedenkbuch aufgenommen worden ist, ausdrücklich angesprochen. Das Unternehmen wird in einem Brief vom 1.9.1941 erwähnt, den die Mutter von Ruth an die in Eben-Ezer tätige Oberschwester Alwine Wittmer adressiert hatte.

[8] Dazu einschlägig Georg Lilienthal, Gaskammer und Überdosis. Die Landesheilanstalt Hadamar als Mordzentrum (1941-1945), in: Uta George / Georg Lilienthal / Volker Roelcke / Peter Sandner / Christina Vanja (Hrsg.), Hadamar. Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum, Marburg 2006, S. 156-175.

[9] Vgl. Lilienthal, Gaskammer (wie Anm. 8), S. 159-160.

[10] Vgl. ebd., S. 168-170. Auf solche verdeckten Tötungsstrategien hat insbesondere Heinz Faulstich, Hungersterben (wie Anm. 5), aufmerksam gemacht.

[11] Hinsichtlich Pfafferode geht Faulstich davon aus, „dass es bereits 1942 unabhängig von der Person des leitenden Arztes Anordnungen von höherer Stelle gegeben haben muß, die Patienten extremen Mangelbedingungen auszusetzen, um ihren baldigen Tod herbeizuführen.“ Faulstich, Hungersterben (wie Anm. 5), S. 519.

[12] Es handelt sich um Lydia Pinkel.

[13] Es sind dies Emma Bürger, Wilhelm Freith, Mathilde Lehmann, Paul Lindemann, Anna Meierhof, Heinrich Rohde, Albert Rolf, Otto Schlüter, Emma Spelsberg, Gustav Stausberg und Gustav Wacker. Für die Mitteilung dieser Namen ist Helmut Monzlinger zu danken.

[14] Hingegen ist es seit über 20 Jahren aus Datenschutzgründen üblich, dass die Krankenakte einer Person getrennt von ihrer Bewohnerakte geführt wird und beide Aktensorten auch in der Altregistratur getrennt voneinander abgelegt werden.

[15] Es handelt sich um die folgenden Aktennummern im Archiv der diakonischen Einrichtung Eben-Ezer (= AEE), Best. Verwaltung, Nr. 136, 137, 140, 141.

[16] Vgl. Konersmann, Für ein Leben (wie Anm. 1).

[17] Erste Beobachtungen an Fallbeispielen sind veröffentlicht in: Heinrich Bax, Zwangssterilisation in Lage. Angezeigt – verurteilt – sterilisiert, in: Historisches Jahrbuch Lage (2013), S. 7-23.

[18] Vgl. Konersmann, Für ein Leben (wie Anm. 1), S. 181-184.

[19] Vgl. ebd., S. 196-209, 212f, 218-221. Die Schlüsselrolle des Sonderpädagogen Herbert Müller bei der Durchführung von Intelligenztests und bei Entscheidungen über das weitere Schicksal jugendlicher Bewohner ist u. a. das Thema der am 31.3.2015 eingereichten Masterarbeit von Silvia-Carmen Henning, die sie an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Bielefeld vorgelegt hat. Der Titel dieser Qualifikationsarbeit lautet: ‚Die volksbiologische Selektion durch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Welche Auswirkungen hatte das Gesetz auf die Schülerinnen und Schüler der Hilfsschule?‘ Ein Exemplar dieser Masterarbeit befindet sich in der Bibliothek des Stiftungsarchivs Eben-Ezer.

[20] Zu solchen beunruhigenden Vermutungen hat die stark erhöhte Sterblichkeit zwischen 1939 und 1946 in Eben-Ezer Anlass gegeben, die teilweise mit der indirekten Tötungsstrategie des Hungersterbens in Verbindung gebracht werden kann, vgl. die Graphik zur Sterblichkeit in Eben-Ezer zwischen 1910 und 1952, in: Konersmann, Für ein Leben (wie Anm. 1), S. 221. Zu einer solchen Einschätzung gelangt beispielsweise Gudrun Mitschke-Buchholz in Anbetracht des Sterblichkeitsverlaufs von Anneliese und Margarete Lükermann, vgl. Gudrun Mitschke-Buchholz, Gedenkbuch für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Detmold, Bielefeld 2001, S. 16 (zur Einordnung) und 111f. (beide Biographien). Diese Einschätzung von Mitschke-Buchholz beruht auf den eindringlichen Analysen des Gesundheits- bzw. Krankheitsverlaufs von zahlreichen Bewohnern durch Jutta M. Bott, sie sie in ihrer Dissertation veröffentlicht hat: Jutta M. Bott, „Da kommen wir her, da haben wir mitgemacht …“ Lebenswirklichkeiten und Sterben in der Lippischen Heil- und Pflegeanstalt Lindenhaus während der Zeit des Nationalsozialismus, Detmold 2001, S. 343-346.  

[21] Vgl. Groeneveld, Eben-Ezer (wie Anm. 1), S. 141-149. Zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, die sterilisiert wurden, gehörte beispielsweise Hans Heissenberg, dessen Lebensgeschichte in Kurzform bereits veröffentlicht worden ist, in: Margret Hamm, „…Schlag ihn tot, schlag ihn tot!“, in: Dies. (Hrsg.), Lebensunwert – zerstörte Leben. Zwangssterilisation und „Euthanasie“, Frankfurt / Main 2005, S. 31-32.

[22] Zu der während des NS-Regimes in Eben-Ezer gehandhabten Diagnostik u. a. dieses Arztes vgl. Frank Konersmann, Historische Studien zur Heterogenität von Behinderung. Beobachtungen und Reflektionen zur Diagnostik in der Heil- und Pflegeanstalt Eben-Ezer in Lemgo (1859-1954), in: Hans-Walter Schmuhl / Ulrike Winkler (Hrsg.), Welt in der Welt. Heime für Menschen mit geistiger Behinderung in der Perspektive der Disability History, Stuttgart 2013, S. 87-108, hier besonders 99-104.

[23] Vgl. Konersmann, Für ein Leben (wie Anm. 1), S. 180.

[24] Groeneveld, Eben-Ezer (wie Anm. 1), S. 166. Noch eindeutiger fällt die Einschätzung in der Examensarbeit von Matthias Nüllmeier aus, die er 11.11.1986 an der Fakultät für Sonderpädagogik der Universität Köln eingereicht hat. Sie trägt den Titel: ‚Die Anstalt Eben-Ezer in Lemgo in der NS-Zeit‘, vgl. S. 50-70. Ein Exemplar dieser Qualifikationsarbeit befindet sich in der Bibliothek des Archivs.

[25] Vgl. Konersmann, Für ein Leben (Anm. 1), S. 205 Anm. 201 und S. 218 Anm. 266.

[26] Einen Eindruck von der Problematik des historischen Problembewusstseins bei dem langjährigen Anstaltsleiter Herbert Müller hinsichtlich eigener Verantwortung während des NS-Regimes vermittelt die folgende Stellungnahme, die er im Jahresbericht 1963 /1964 veröffentlichte. Darin heißt es: „1941 erhielten wir einen Notruf der Anstalt Rotenburg (Hannover), ihnen etwa 40 Schulkinder abzunehmen, um sie dem Zugriff der damals beginnenden Euthanasie-Aktion zu entziehen.“ 102. Jahresbericht der Anstalt Eben-Ezer, S. 5. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass dieser Anstaltsleiter für die zwischen 1941 und 1944 veranlasste Verlegung von 23 Kindern und Jugendlichen mit dem Vermerk „ungebessert“ von Eben-Ezer in die Kinderheilanstalt Lüneburg verantwortlich war, wo an ihnen medizinische Experimente durchgeführt wurden, die häufig tödlich endeten. Erste Hinweise dazu in: Konersmann, Für Ein Leben (Anm. 1), S. 181, 184, und in: Raimund Reiter, Wurden geistig und körperlich behinderte Kinder aus dem Kreis Dannenberg in der „Kinderfachabteilung“ Lüneburg in Jahren 1941 bis 1945 getötet? In: Elke Meyer-Hoos (Hrsg.), Das Hakenkreuz im Saatfeld: Beiträge zur NS-Zeit in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Salzwedel, Lüchow 1997, S. 201-209.

[27] Zitiert nach Heinrich Bax, Unfruchtbarmachung jugendlicher Bewohnerinnen und Bewohner der Lemgoer Anstalt Eben-Ezer während des Nationalsozialismus (1934-1945). Das Schicksal des „Fürsorgezöglings“ Hans H., S. 1-11, hier S. 10 Anm. 38. Der Aufsatz ist einsehbar unter https://www.euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de/ unter Literatur: Aufsätze

[28] Verwiesen sei auf die Einleitung zur Onlineversion des Gedenkbuches: www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/intro.html. Sie wurde am 4.8.August 2017 abgefragt.

[29] Vgl. Bundesarchiv Koblenz (Hrsg.), Gedenkbuch. Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland, 1933-1945, Koblenz 1986; die editorischen Kriterien werden in dem Nachwort erläutert, vgl. S. 1739-1747.

[30] Vgl. Bundesarchiv Koblenz (Hrsg.), Gedenkbuch. Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland, 1933-1945, zweite, wesentlich erweiterte Auflage, Koblenz 2006.

[31] Vgl. Mitschke-Buchholz, Gedenkbuch (wie Anm. 20).

[32] Ausführlich zu diesem Aspekt bereits Bernd Walter, Psychiatrie und Gesellschaft der Moderne. Geisteskrankenfürsorge in der Provinz Westfalen zwischen Kaiserreich und NS-Regime, Paderborn 1996, S. 666-684; vgl. auch Lilienthal, Gaskammer (wie Anm. 8), S. 162-164.

[33] Dazu Konersmann, Für ein Leben (wie Anm. 1), S. 207f., 213 und knapp Groeneveld, Eben-Ezer (wie Anm. 1), S. 146f.

[34] Vgl. Lilienthal, Gaskammer (wie Anm. 8), S. 158-168.

[35] Vgl. Groeneveld, Eben-Ezer (wie Anm. 1), S. 146.

[36] Vgl. Konersmann, Für ein Leben (wie Anm. 1), S. 207, Anm. 209.