Besuch aus der NRW-Staatskanzlei
Informationen über Gewaltschutzkonzepte
Misshandlungen, Verbrühungen, Erniedrigungen – Fälle von Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung ereignen sich laut Bundesregierung und Menschenrechtsexperten oft im Dunkeln. Menschen in Sondereinrichtungen hätten selten die Chance, ihre Rechte geltend zu machen, stellten der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin fest.
Der Ständige Vertreter der Abteilungsleitung in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Thomas Wallenhorst besuchte kürzlich mit einer kleinen Abordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bestehend aus Matthias Münning, Anja Farwick und Peter Walter die Stiftung Eben-Ezer, um sich über die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten zu informieren. Sowohl eeWerk als auch der Geschäftsbereich Wohnen haben Gewaltkonzepte erstellt und ließen die Besucher vor Ort einen umfassenden Einblick in die Thematik nehmen.
Wo immer Menschen miteinander leben und arbeiten, kann es zu Übergriffen und Gewalt kommen – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt. Menschen mit Behinderungen sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es für Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe, aktiv zu werden und wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Gewalt zu verhindern. Die Stiftung Eben-Ezer hat sich dieser Herausforderung gestellt.